Leerstandsgesetz verhindern!
Wir wollen das von der hessischen Landesregierung geplante Leerstandsgesetz (sog. Gesetz gegen spekulativen Leerstand) verhindern.
Auf Grundlage des von der hessischen Landesregierung geplanten Leerstandsgesetzes werden das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und das Grundrecht auf Eigentum eingeschränkt. Das belastet private Immobilieneigentümer und Vermieter in Hessen enorm. Es sieht bürokratische Gängelungen wie Auskunfts-, Informations- und Meldepflichten, Bußgelder und gegebenenfalls Betretungsrechte der Behörden vor. Private Immobilieneigentümer und Vermieter werden dem Generalverdacht ausgesetzt, (illegale) spekulative Zwecke zu verfolgen. Das Problem, welches das Gesetz adressiert, ist in Hessen deutlich weniger relevant als in den meisten anderen Bundesländern: Hessen hat eine bundesweit unterdurchschnittliche Leerstandsquote von 3,9% (Gesetzesentwurf gegen spekulativen Leerstand vorgestellt | hessen.de). Ein gewisser Anteil leerstehender Wohnungen ist völlig normal und sogar zwingend nötig, weil Wohnungen nach Auszug von Mietern typischerweise renoviert und von Zeit zu Zeit auch saniert oder modernisiert werden müssen. Abgesehen davon können Wohnungen grundsätzlich nur dann bezogen werden, wenn sie in dem Moment frei sind — also leer stehen. Leerstandsquoten zwischen 2 und 5 Prozent sind deswegen üblich und unvermeidbar — sie als Begründung für tiefe Eingriffe in Grundrechte heranzuziehen ist nicht zu akzeptieren. Letztlich untergräbt das Gesetz das Vertrauen von Bauherren und Investoren in den hessischen Immobilienmarkt und ist deswegen geeignet, den eklatanten Mangel an Wohnraum in Hessen noch zu verschärfen.
Hier geht`s direkt zur Petition: Leerstandsgesetz verhindern! — Online-Petition